Neue Satzung für mobile Abwasserentsorgung in Wiesenburg

Wiesenburg/Mark. In der Gemeinde Wiesenburg/Mark wird das Abwasser noch auf 640 Grundstücken mobil entsorgt. Deshalb ist eine Grubensatzung notwendig. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und hätte schon längst vorhanden sein müssen. Deshalb wurde auf der jüngsten Hauptausschusssitzung jetzt ein erster Entwurf vorgestellt.

Die Entsorgung, die derzeit noch von der Firma Borchardt aus Grubo durchgeführt wird, ist mitunter schwierig, teilte Lars Kozikat, Verantwortlicher des Wiesenburger Klärwerkes mit. Auch seien die Gruben teilweise in schlechtem Zustand, da müssen die Bürger tätig werden, sagte er. Der Vertrag mit der Abfuhrfirma läuft Ende des Jahres aus. Laut Auskunft von Bauamtsleiterin Anke Glistau hat diese wenig Interesse, den Vertrag zu verlängern.

So muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Jedoch bewerben sich sehr wenige Firmen dafür, auf die letzte Ausschreibung hat sich sage und schreibe eine einzige Firma beworben. So stellte sich für die anwesenden Bürger die Frage, ob die Gemeinde die Entsorgung nicht in Eigenregie übernehmen könnte. Das habe man noch nicht durchgerechnet, gibt Anke Glistau zu. Sie wies aber auch darauf hin, dass es kein einfaches Unterfangen ist. Man muss ein oder besser zwei entsprechende Fahrzeuge und auch das Personal dazu haben. Da die Arbeit körperlich sehr schwer ist, könnte sich die Suche nach Arbeitskräften schwierig gestalten. Gleiche Überlegungen gab es schon einmal beim WAV, wurden jedoch verworfen, da man nicht kostendeckend arbeiten konnte. Bürgermeister Marco Beckendorf will aber noch einmal beim WAV nach der damaligen Vergleichsrechnung fragen und ob sie nicht doch wieder die Entsorgung übernehmen würden.

Die Diskussion um die einzelnen Paragrafen der Satzung gestaltete sich ziemlich hitzig, auch wenn Anke Glistau mehrmals darauf hinwies, dass dies erst mal ein Entwurf sei. Besonders die Vertreter aus Lehnsdorf, Mützdorf und umliegenden Orten fürchten teilweise um ihre Gehöfte und Existenzen. Denn um die Abfuhr zu erleichtern, möchte die Gemeinde gern festlegen, dass jedes Grundstück einen Abfuhrstutzen bis zur Straße legt. Diese Kosten müssten die Grundstückseigentümer selbst tragen. Je nach Entfernung könnten da schon einige tausend Euro anfallen. Da wären die meisten eher bereit, etwas teurere Gebühren zu zahlen, wenn das Abfuhrunternehmen lange Wege mit Schläuchen überbrücken muss.

Das Argument der Verwaltung, dass sich durch den Stutzen die Gebühren verringern würden, zog nicht wirklich. Die meisten sahen darin nur ein Zufriedenstellen des Abfuhrunternehmens. „Wir müssen überlegen, was uns wichtiger ist, die Kosten für den Bürger zu minimieren, oder das Entsorgungsunternehmen zufrieden zu stellen“, meinte Gerd Seffner. Man schlug deshalb vor, den Stutzen nur bei Neubau oder baulicher Veränderung zur Pflicht zu machen.

Auch das Intervall für die vorgeschriebene Dichteprüfung der Gruben hielten die Anwesenden für nicht machbar, vorgeschlagen war hier ein Zeitraum von 5 Jahren. Dieser sei viel zu kurz, so die Meinung, denn diese Kosten müssen die Grundstückseigentümer selbst tragen. Dazu gibt es aber gesetzliche Vorschriften. Diese werden nun zu Rate gezogen und dann ein neuer Vorschlag unterbreitet. Nach Inkrafttreten der Satzung müssen die Besitzer den Zustand ihrer Grube nachweisen. Dazu soll es einen entsprechenden Fragebogen geben. Die vorgeschlagenen drei Monate nach Inkrafttreten seien allerding nicht realisierbar, so die meisten. So viele Sachverständige gäbe es in der Region nicht, es würde einen Stau geben. Mehrere Vorschläge wurden gemacht, angefangen über festgelegte Zeiten für einzelne Dörfer durch die Gemeinde oder auch einen Gutachter, den die Gemeinde beauftragt und der dann die einzelnen Dörfer abarbeitet. Letzteres wurde jedoch sofort wieder verworfen, da es rechtlich nicht funktioniert und auch nicht vom Aufwand her.

Es gibt also noch erheblichen Gesprächsbedarf, ehe die Satzung als Beschluss in die Gemeindevertretung gehen kann. Nun machen sich die Versäumnisse der vergangenen Jahre bemerkbar, denn es hätte schon längst gehandelt werden müssen.

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2 Antworten

  1. Eine sehr interessante und wichtige Diskussion, welche diverse Fragen noch offen lässt.  Zur Ausschreibung der mobilen Abwasserentsorgung: Das Unternehmen Borchardt ist ein bewährter Partner, kennt sich vor Ort aus und auch der Unternehmenssitz befindet sich vor Ort. Wie genau möchte ein anderes Unternehmen, dessen Betriebssitz nicht vor Ort ist, dessen Mitarbeiter sich vor Ort nicht auskennen, die Abwasserentsorgung günstiger und doch zugleich in adäquater Qualität anbieten, wie die Firma Borchardt?

    Das geht dann nur durch Einsparungen in Hinsicht auf Material und Personal.

    Zum Klärwerk Wiesenburg: Kann es sein, dass eine bemerkenswerter Teil des Mehrbedarfs an Einnahmen daher stammt, dass das Klärwerk, in seiner Größe, zu groß geplant wurde und nun der Bürger dafür aufkommen muss, dass das Klärwerk nicht ausgelastet ist?

  2. Morgen ist Gemeindevertretersitzung in Wiesenburg, da steht das Thema nochmal auf der Tagesordnung und dann wird man sehen, wie entschieden wird. Die Sitzung ist öffentlich, man kann also gern daran teilnehmen und seine Meinung äußern. Ich kann auch nur das wiedergeben, worüber gesprochen wurde, alles weitere ist Sache der Gemeindevertretung.

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