Zweiter Gütetermin in Sachen ehemaliger technischer Leiter der Stadtwerke Bad Belzig

Stadt Bad Belzig. Gestern fand der zweite Gütetermin am Landgericht Potsdam bzgl. der Klage gegen die Kündigung des ehemaligen Technischen Leiters der Stadtwerke Bad Belzig statt. (Herr S./Stadtwerke Bad Belzig). Dazu erklärt der Bürgermeister der Stadt Bad Belzig Robert Pulz:

Die Stadtwerke Bad Belzig haben Herrn S. gekündigt, weil er Rechnungen in der Insolvenzphase der Stadtwerke gefälscht hat. Die Fälschungen sind nicht zum Vorteil des Klägers, sondern zur Sicherstellung des Betriebs der Stadtwerke vorgenommen worden. Den Stadtwerken sind keine Schäden entstanden, jedoch hätte sich ohne das Aufdecken der Manipulation die Insolvenzmasse verringert. Somit würden die Gläubiger weniger Geld erstattet bekommen.

Der Richter hat deutlich gemacht, dass er die Kündigung kritisch sieht. Die Gegenseite war zu Vergleichsgesprächen in der Verhandlungspause nicht bereit.

Der richterliche Vergleichsvorschlag sah folgendermaßen aus:

  • qualifiziertes Zwischenzeugnis für S.;
  • Weiterbeschäftigung von Herrn S. als Technischer Leiter.

Den Vergleich hat Herr S. noch im Verhandlungssaal abgelehnt.

Begründung des Richters: Die Tatsache, dass Herr S. Dokumente gefälscht hat, wurde durch den Richter bestätigt. Die Vorgänge hätten sich in der Zeit ereignet, als Herr S. Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig war. Da er bereits von dieser Position abberufen wurde und er die Fälschung der Unterlagen nicht in seiner letzten Funktion als technischer Leiter begangen hätte, sei auch eine Kündigung nicht rechtskonform.

Sollten beide Seiten den Vergleichsvorschlag auch nach Zugang in Schriftform ablehnen, findet der Termin zur Urteilsverkündung voraussichtlich im März 2024 statt. Die Stadtwerke prüfen im Fall eines Urteils und der anschließenden Urteilsbegründung, ob weitere Rechtsmittel sinnvoll sind.

(Pressemitteilung der Stadt Bad Belzig | Dr.-Ing Robert Pulz)

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