Wiesenburg/Mark. Ohne Fördermittel geht auch in der Gemeinde Wiesenburg nichts. Jedoch müssen die Anträge immer von der Gemeindevertretung bestätigt werden. Auf der jüngsten Zusammenkunft standen einige auf der Tagesordnung. Alle wurden positiv beschieden.
Mehrgenerationenplatzes & Rastplatzes
Einer soll der Attraktivitätssteigerung des Mehrgenerationenplatzes in Wiesenburg und Schaffung eines Rastplatzes für Wanderer und Radtouristen dienen. Es ist ein Antrag gemäß der LEADER-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Haushaltssatzung 2026 und soll auch 2026 umgesetzt werden.
Im Zuge der Projekterarbeitung fand am 24.06.2025 eine Bürgerbeteiligung statt. Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung in die Entwurfsplanung wurde das Projekt zum vierten Projektauswahlverfahren der LAG-Fläming-Havel in dieser Förderperiode eingereicht. Im Projektauswahlverfahren hat das Projekt die erforderliche Punktzahl erreicht und konnte somit innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt werden. Als nächster Schritt muss die Antragstellung bis zum 24.02.2026 erfolgen. Für die Antragstellung ist dieser Beschluss eine Voraussetzung. Mit erfolgter Antragstellung ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt. Die Investitionssumme beträgt 81.686,54 Euro. Die maximale Fördersumme über Leader beläuft sich auf 61.264,91 Euro. Die Gemeinde muss 20.421,63 Euro Eigenanteil aufbringen. 10.000 Euro davon kommen aus dem Ortsteilbudget Wiesenburg.
Erweiterung des Spielplatzes Hasenheide
In einem weiteren Antrag geht es um die Erweiterung des Spielplatzes Hasenheide mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten. Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Umsetzung des Investitionsprogramms Startchancen (RL Investitionsprogramm Startchancen – RL SCP Invest) soll ein Fördermittelantrag gestellt werden. Geplant ist die Ergänzung des Spielplatzes Hasenheide mit Bewegungs- und Sportgeräten sowie die Schaffung von Rückzugsbereichen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen.
Mit Schreiben des MBJS vom 1. September 2025 wurde die Gemeinde Wiesenburg/Mark über das Inkrafttreten der Richtlinie und das zur Verfügung stehende Investitionsbudget in Höhe von 968.832 Euro für die Grundschule „Am Schlosspark“ als Teilnehmer am Investitionsprogramm Startchancen informiert. Für die Antragstellung ist dieser Beschluss erforderlich, weil noch keine rechtskräftige Haushaltssatzung vorliegt. Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2026 begonnen werden. Mit Antragstellung gilt auch hier der vorzeitige Maßnahmenbeginn als genehmigt. Für die Maßnahme wurden Kosten in Höhe von 255.200 Euro berechnet. Die Gesamtfinanzierung kann über die Förderung erfolgen.
Unterrichtsräumen für die Grundschule „Am Schlosspark“
Aus dem gleichen Programm gibt es Fördermittel zur Umnutzung der Räume des Südwestgiebels der Grundschule „Am Schlosspark“ zu Unterrichtsräumen.
Mit Schreiben des MBJS vom 1. September 2025 wurde die Gemeinde Wiesenburg/Mark über das zur Verfügung stehende Investitionsbudget in Höhe von 968.832 Euro für die Grundschule „Am Schlosspark“ als Teilnehmer am Investitionsprogramm Startchancen informiert. Auch hier war wegen der Haushaltssatzung ein Beschluss notwendig.
Auch hier soll in den Sommerferien 2026 begonnen werden. Dabei entstehen der Gemeinde wie im vorigen Punkt keine weiteren Kosten, die Gesamtfinanzierung kann über die Förderung erfolgen.
Gemeinschaftsräume für das KoDorf

Das KoDorf am Wiesenburger Bahnhof wächst. Die ersten Häuser stehen. Das alte Sägewerk soll zu Gemeinschaftsräumen umgebaut werden. Hierzu können Fördermittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz für die Förderung der ländlichen Entwicklung Fördermittel beantragt werden.
Im Zuge der Projekterarbeitung konnten mit dem Hauptfördermittelgeber, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie vereinbart werden, dass ein erforderlicher Eigenanteil für die zu Förderung im Haushalt dargestellt werden kann. Somit ist gemäß Beschluss der Gemeindevertretung kein Eigenanteil der Gemeinde Wiesenburg/Mark an der Förderung aufzuwenden. Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt „Sägewerk Wiesenburg“ zum vierten Projektauswahlverfahren der LAG-Fläming-Havel in dieser Förderperiode eingereicht und wurde berücksichtigt.
Bei Gewährung der Fördermittel gliedert sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt:
Investitionssumme: 1.096.838,46 Euro
Maximale Fördersumme Leader: 794.407,56 Euro
Förderung durch MWAE: 302.430,90 Euro
Eigenanteil der Gemeinde: 0,00 Euro
Förderanträge für die Ortsteile
Straßenerneuerung in Klepzig
Aber auch die Ortsteile wurden bei Förderanträgen nicht vergessen. Besonders bei den Straßen gibt es oft große Probleme. In Klepzig kann man nun aufatmen. 350 m des westlichen Abschnittes der Klepziger Dorfstraße könnten erneuert werden. Der Bau soll im zweiten Quartal 2027 stattfinden.
Die Förderung beträgt 75 Prozent der Gesamtausgaben, wobei finanzschwache Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert werden können. Die Baukosten betragen ca. 650.000 Euro, davon sind ca. 65.000 Euro Planungskosten. Eine Förderung von ca. 643.500 Euro vorausgesetzt, bliebe der Gemeinde ein Eigenanteil von ca. 71.500 Euro.
Kindertagespflegestelle in Reppinichen
Die Kita „Pusteblume“ in Reppinichen wird derzeit als gemeindliche Einrichtung betrieben und bietet 27 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Aufgrund gesunkener Kinderzahlen durch eine veränderter Bedarfsstruktur und damit einhergehenden wirtschaftlichen Überlegungen ist eine Fortführung des Betriebs als Kindertagesstätte aktuell nicht sachgerecht. Deshalb möchte die Gemeinde die Kindertagesstätte in eine Kindertagespflegestelle umzuwandeln. Dafür müssen die hierfür erforderlichen organisatorischen, personellen und rechtlichen Maßnahmen umgesetzt und die Aufsichtsbehörde informiert werden.
Die Umwandlung in eine Kindertagespflegestelle ermöglicht eine flexible, familiennahe und bedarfsgerechte Betreuung für bis zu 10 Kinder im gleichen Objekt. Damit wird dem örtlichen Betreuungsbedarf entsprechend der Kita-Bedarfsplanung des Landkreises Potsdam-Mittelmark weiterhin entsprochen. Die geplante Umwandlung stellt eine wesentliche Änderung der öffentlichen Einrichtung dar, da die bisherige Kindertagesstätte in ihrer Struktur, Rechtsform und Zielsetzung verändert wird. Daher ist die Entscheidung durch die Gemeindevertretung erforderlich.
Die Senkung der Bezuschussung durch die Kommune durch bessere Finanzierung der Richtlinie Großtagespflege wird sich im Haushalt der Gemeinde niederschlagen, der Jährliche Konsolidierungseffekt liegt zwischen 60.000,00 und 70.000,00 Euro.
Views: 13