Wiesenburg/Mark / Reetzerhütten. Bereits in der vergangenen Gemeindevertretersitzung wurden die Pläne für die Entwicklung des Geländes des ACZ vorgestellt.
Die Auslegung für die Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 15.06.2026 bis zum 17.07.2026. Damit erhielten die betroffenen Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Abgabe der Stellungnahmen.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden zum Entwurf des Bebauungsplans haben sich Änderungen der Planung ergeben. Die GRZ (Grundflächenzahl) muss von 0,8 auf 0,75 herabgesetzt werden, um den Flächenausgleich rechnerisch als ausglichen abzubilden. Höhenfestsetzung muss erweitert werden, um für die Bestandshallen eine eindeutige Maximalhöhe zu definieren. Ergänzend sind Regelungen zur Versickerung aufgrund von Altlasten aufgenommen. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht geändert.
Auf der jüngsten Sitzung des Wiesenburger Hauptausschusses wurden nun die Stellungnahmen zusammengefasst und vorgestellt.
Zusammengefasst gibt es folgende Änderungen: Die Eingrünung des Gewerbegebietes soll weiter verdichtet werden. Für das Verwaltungs- und Sozialgebäude war ursprünglich zur Straße hin eine dreigeschossige Bauweise vorgesehen. Diese wird auf zwei Vollgeschosse reduziert. Die maximale Gebäudehöhe wird auf acht Meter festgesetzt. Auf zwei Flurstücken ist keine Niederschlagsversickerung zulässig, dies wird im neuen Bebauungsplan berücksichtigt. Die vorhandene Alle außerhalb des Geltungsbereiches bleibt unangetastet.
Mit diesen Änderungen kann der Beschluss nun in die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss stimmte mehrheitlich dafür.
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