Portrait der Leistungssachbearbeitung des Jobcenters MAIA

Bad Belzig. Mit einem Portrait der Leistungssachbearbeitung des Jobcenters MAIA beteiligt sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark an der vom Deutschen Landkreistag und Deutschen Städtetag im Rahmen der Kampagne „Kommunale Jobcenter – Stark. Sozial. Vor Ort.“ ausgerufenen Aktionswoche. Ziel ist es, auf die Bedeutung kommunaler Arbeitsmarktpolitik aufmerksam zu machen. Nähere Informationen zu den kommunalen Jobcentern und der Aktionswoche finden Sie unter www.kommunale-jobcenter.de/.

Michael Wolfgang Schur, 60 Jahre alt, hat es nach einem bewegten Leben in Berlin aus gesundheitlichen Gründen vor einem Jahr ins beschauliche Dietersdorf gezogen. „Durch einen einschneidenden Vorfall während meiner Tätigkeit als Türsteher und Personenschützer leide ich an einer posttraumatischen Belastungsstörung und bin seitdem nicht mehr in der Lage in meinem alten Beruf zu arbeiten“, so Schur. Er ist dankbar für die staatlichen Unterstützungsleistungen, die er monatlich in Form von Grundsicherung vom Jobcenter MAIA in Potsdam-Mittelmark erhält. Stolz auf die Bedürftigkeit ist er nicht, doch laufe das Leben nicht immer geradlinig. Durch die verlässlich und reibungslos verlaufende Gewährung der Grundsicherungsleistungen im Jobcenter MAIA hat Herr Schur den Kopf frei, um sich mit seiner beruflichen Zukunft zu beschäftigen und mit Unterstützung der Integrationsfachkräfte des Jobcenters Wege und Möglichkeiten zu finden, langfristig wieder auf eigenen finanziellen Beinen zu stehen.

Die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters MAIA betreut und unterstützt Menschen, die Arbeitslosengeld II, die sogenannte Grundsicherung, erhalten und oftmals am Existenzminimum leben. Die vier Grundsicherungs-Teams des Jobcenters MAIA mit insgesamt 48 Mitarbeitenden kümmern sich an den Standorten Teltow, Werder, Brandenburg an der Havel und Bad Belzig nicht nur um die formale Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung, sondern legen seit einigen Jahren besonderes Augenmerk auf die individuellen Beratungsgespräche mit den Leistungsberechtigten.

Die Berechnung des ALG-II-Leistungsanspruches ist höchst komplex, da hier stets die ganz individuelle Situation der Antragstellenden und ihrer Familien, bestehend aus den einzelnen Bedarfen (Regelbedarf, ggf. verschiedene Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und Heizung) und der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation zu ermitteln und zu berücksichtigen ist. Vielen Antragstellenden ist am Anfang nicht bekannt, welche Angaben und Unterlagen zur Berechnung gebraucht werden und warum. Das Gleiche gilt für eventuell bestehende zusätzliche Bedarfe, z.B. bei bestimmten Erkrankungen, die eine kostenaufwändigere Ernährung erfordern oder wenn in der Wohnung Warmwasser mit einem Elektroboiler erzeugt wird. Deshalb wird bei Neuantragstellern  anlässlich  der Antragsabgabe  immer ein individueller Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart. Nach der Antragsprüfung steht dort auch die Klärung persönlicher Fragen und Anliegen im Mittelpunkt.

Daneben können die Antragstellenden jederzeit einen Termin für eine individuelle Leistungsberatung vereinbaren. Dieses Angebot des Jobcenters wird von den Leistungsberechtigten rege genutzt, z.B. um sich Details der Berechnungen aus den Bescheiden erläutern zu lassen oder auch um sich beraten zu lassen, ob und wie das Jobcenter bei plötzlich auftretenden finanziellen Notsituationen unterstützen kann.

„Als ich dringenden Beratungs- und Klärungsbedarf wegen meiner Heizkosten hatte, bekam ich zeitnah einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin, sodass die Angelegenheit schnell geklärt werden konnte. In Berlin wäre das undenkbar gewesen.“, berichtet Herr Schur über seine Erfahrungen mit der Leistungsabteilung des Jobcenters MAIA.

In den letzten Jahren zeichnet sich immer mehr ab, dass die Fallbearbeitung an Komplexität gewinnt, wodurch nicht nur die Abfrage von Informationen umfangreicher wird, sondern auch die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen wie bspw. der Bundesagentur für Arbeit, dem Jugendamt, den Eltern- und Kindergeldstellen sowie den Krankenkassen zunimmt. Durch die wachsende Fallkomplexität wird zudem mehr Fachwissen benötigt, um die Qualität der Auskünfte und Bescheide zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten. Fachbereichsleiter Bernd Schade ist die Weiterbildung seines Personals daher besonders wichtig:

„Um fachlich und methodisch den vielfältigen Anforderungen gewachsen zu sein, besuchen unsere Mitarbeitenden regelmäßig verschiedenste Schulungen. Im September zum Beispiel  werden alle unsere Sachbearbeiter*innen Grundsicherung im Rahmen von Inhouse-Schulungen zum Thema Beratung weitergebildet.“

Herr Schur erzählt, dass es ihn schon etwas Überwindung kostete, seine nicht ganz bilderbuchartige Biografie vor seiner Sachbearbeiterin offen zu legen:

„Das Vertrauen war aber da und so erzählte ich ihr von meiner schicksalhaften und prägenden Vergangenheit. Üblicherweise werde ich dann schnell in eine Schublade gesteckt. Das war hier anders. Ich wurde ohne Vorurteile behandelt, wertgeschätzt und fühlte mich von Anfang an gut aufgehoben und unterstützt. Ganz anders als die Massenabfertigung in Berlin.“

Dass es sich bei der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter MAIA um ein sensibles Arbeitsfeld handelt, steht außer Frage. So können zu spät angewiesene Zahlungen oder bearbeitete Anträge schnell zu Existenzproblemen führen und Verschuldungen verursachen. Aktuell erhalten 7556 Leistungsberechtigte in 4391 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis PM Grundsicherung. Dabei ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. So haben im Jahr 2014 noch 10.987 Personen in 6381 Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom Jobcenter MAIA bezogen.

Das Bad Belziger Grundsicherungsteam (zuständig für Bad Belzig, Treuenbrietzen, Wiesenburg/Mark und die Ämter Brück und Niemegk) betreut aktuell 2225 Personen in 1256 Bedarfsgemeinschaften und ist mit 15 Mitarbeiterinnen das größte unter den vier Grundsicherungsteams. Ein Sachbearbeiter in der Grundsicherung SGB II ist durchschnittlich für 120 im Leistungsbezug stehende Bedarfsgemeinschaften zuständig.

Die Betreuung durch das Team Grundsicherung in Bad Belzig laufe einwandfrei, so Herr Schur. Besonders die Menschlichkeit und Flexibilität seien bemerkenswert. Zu seiner aktuellen Situation sagt er:

„Zuhause herumsitzen ist nichts für mich. Ich muss raus und was machen.“

So hat sich Herr Schur bereits im Rahmen von Projekttagen zum Thema Gewaltprävention an einer Schule in Treuenbrietzen engagiert und will sich zukünftig bei der Tafel in Treuenbrietzen einbringen.

Im ersten Halbjahr 2019 gingen im Jobcenter MAIA durchschnittlich monatlich 158 Neuanträge auf ALG II und 583 Weiterbewilligungsanträge ein. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen Eingang eines Neuantrags und der Entscheidung über den Antrag beträgt rund 22 Arbeitstage, wobei die Dauer maßgeblich von den Antragstellenden beeinflusst werden kann, indem sie schnell alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise einreichen. Liegen alle Unterlagen vor, dauert es durchschnittlich nämlich nur rund sechs Arbeitstage bis der Bescheid erstellt und die bewilligten Leistungen ausgezahlt werden.

Die Zufriedenheit der Leistungsberechtigten mit der Arbeit des Jobcenters MAIA wächst in den letzten Jahren stetig. Bei telefonischen Kundenzufriedenheitsbefragungen gaben die Leistungsberechtigten ihre Gesamtzufriedenheit mit dem Jobcenter an und vergaben im Jahr 2016 noch die Schulnote 2,6, im Jahr 2018 aber schon eine 2,4. Für eine größere Zufriedenheit und vor allem größeres Vertrauen der Leistungsberechtigten in die Bearbeitung ihrer Leistungsangelegenheiten spricht auch die Entwicklung der Widerspruchseingänge. Wurden im Jahr 2017 noch 1586 Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters MAIA eingelegt, waren es im Jahr 2018 nur noch 1081 Widersprüche.

Für seine Zukunft wünscht sich Herr Schur Unabhängigkeit von Leistungen des Jobcenters MAIA. „Langfristig plane ich, einen kleinen Biker-Imbiss hier an der Landstraße zu eröffnen.“, das sei genau sein Ding. „Bisschen mit den Bikern quatschen, ihnen Kaffee und Bratwurst anbieten und dann ist schick.“, sinniert Herr Schur.

Termine zur Leistungsberatung:
Anruf im Service-Center der Kreisverwaltung unter 033841 91 800

Bedarfsgemeinschaft:
Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften und deren Leistungsanspruch nach dem SGB II zusammen betrachtet und berechnet wird.

Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende:
Im Jahr 2018 hat das Jobcenter MAIA insgesamt 48,283 Euro Millionen Sozialleistungen ausgezahlt. Darin enthalten sind die Regelbedarfe (aktuell beträgt der Regelbedarf für Alleinstehende 424 Euro pro Monat), Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Sozialversicherungsbeiträge.

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

 

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