Potsdam-Mittelmark: Informationen zur Unterbringung geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer

Potsdam-Mittelmark. Ukrainische Staatsbürger*innen mit biometrischem Reisepass können sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Für die Gewährung von Unterstützungsleistungen im Sozialamt ist eine Registrierung dennoch notwendig.

Derzeit sind bereits viele Menschen vorübergehend in Privatquartieren im Landkreis Potsdam-Mittelmark untergekommen. Dafür bedankt sich der Landkreis herzlich, da aufgrund der Wohnsituation von Geflüchteten aktuell nur begrenzte Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen. Der Landkreis hat derzeit rund 50 Plätze als Notunterkunft bereitgestellt. Weitere Quartiere werden im Landkreis als Notunterkunft hergerichtet.

Momentan arbeitet die Kreisverwaltung an der schnellen Bereitstellung von Unterkünften. Diese sollen auch für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen. Bitte informieren Sie sich über die Telefon-Hotline (Angabe siehe unten), wenn es Bedarf an einer Unterkunft für aus der Ukraine geflohenen Menschen gibt.

Finanzielle Unterstützung bei Unterbringung

Der überwiegende Teil dieser Personen lebt zurzeit in privaten Quartieren. Um die Eigentümer dahingehend finanziell zu unterstützen, hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Unterkunftspauschale eingeführt. Diese Unterkunftspauschale greift dann, wenn Geflüchtete mit den Wohnungsbesitzern zusammenwohnen (Gästezimmer, gemeinsame Nutzung von Sanitär und/oder Küche).

Bei der Unterbringung von Geflüchteten in abgeschlossenem Wohnraum besteht Wahlrecht. Die Unterkunftskosten können dabei entweder über die Unterkunftspauschale oder anhand eines Mietvertrags, in Höhe der geltenden Grenzen der Geschäftsanweisung “Bedarf für Unterkunft und Heizung” des Landkreises Potsdam-Mittelmark geltend gemacht werden.

Wichtig ist hierbei, dass der Anspruch auf diese Unterkunftspauschale nur dann besteht, wenn die/der Geflüchtete aus der Ukraine auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht.

Informationen zur Verfahrensweise entnehmen Sie dem hier aufgeführten Informationsschreiben.
Zuzüglich finden Sie hier auch die notwendigen Formulare, die zur Beantragung der Unterkunftspauschale benötigt werden:

Informationsschreiben “Kosten der Unterkunft nach dem Asylbewerberleistungsgesetz”
Abtretungserklärung zu der Unterkunftspauschale
Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft in Form der Unterkunftspauschale

Oder Informationen in der App – hier zum Download:
https://integreat.app/potsdam-mittelmark/de/ukraine/kosten-der-unterkunft

Sie möchten selbst eine Unterkunft bereitstellen?

Dann informieren Sie uns bitte unter asyl@potsdam-mittelmark.de über das Angebot, wir nehmen schnell mit Ihnen Kontakt auf.

Hinweis zum Datenschutz: Die Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte diesem Infoblatt (PDF)

(Mitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

Visits: 48

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hol dir die App

Ab sofort kannst du Zauche 365 ganz bequem auf deinem Smartphone lesen.

Login
Jeder veröffentlicht seins.

Deshalb freuen wir uns sehr, dass du mitmachen möchtest. Bevor du jedoch auf Fläming 365 Artikel veröffentlichen kannst, musst du dich registrieren lassen. Das dient deiner und unserer Sicherheit. Fülle deshalb bitte das folgende Formular aus: